Informationen der BRK – Allianz Ausgabe 8 - 2013

vom 28. August 2013

Status der Konvention (8/2013)

133 Staaten haben ratifiziert
156 Staaten haben unterzeichnet

Fakultativprotokoll

77 Staaten haben ratifiziert
91 Staaten haben unterzeichnet

Den jeweils aktuellen Stand können Sie einsehen unter  www.un.org/disablities/latest  und nach Nationalstaaten von A-Z aufgelistet unter  www.un.org/disabilities 

Aktuell

 

Übersetzung/Formate des Parallelberichts:
Die englische Übersetzung des Parallelberichtes ist in der Rohfassung fertig und wird gerade von Douglas und Huw Ross auf Konsistenz und Fachausdrücke geprüft. Die fertige Endfassung wird danach allen Allianz-Mitgliedern per mail übersandt, auf die Allianz-Homepage gestellt und in elektronischer Form sowie in einer festgelegten Anzahl von Printversionen dem CRPD-Ausschuss in Genf übersandt.
- Die Übersetzung der Kurzfassung des Parallelberichts in Leichte Sprache ist ebenfalls in einer Rohfassung bereits fertig und muss noch geprüft werden. Auch sie wird dann versandt und auf der Allianz-Seite veröffentlicht.
Die Kurzfassung in Gebärdensprach-Clips gibt es auch schon auf der Seite der Aktion Mensch und in Kürze auf der Allianz-Seite:  www.aktion-mensch.de/inklusion/parallelbericht/... 

Nutzung des Parallelberichts:
Am Montag, den 2. September beginnt die 10. Sitzung des Fachausschusses, in der unter anderem die Berichte von Österreich und Australien geprüft werden. Die öffentlichen Sitzungsteile können im UN-Webcast live verfolgt werden unter  www.treatybodywebcast.org 
Interessierte an der Prüfung Österreichs können diese am 2. September 2013 von 15 bis 18 Uhr und am 3. September von 10 bis 13 LIVE miterleben.

Ferner werden die Terminierungen für die weiteren vorliegenden Staatenberichte im Jahr 2014 erfolgen. Es wird sich dann herausstellen, ob mit der Staatenprüfung Deutschlands im Jahr 2014 begonnen wird. (April 2014: Vorprüfung? - September 2014: Hauptprüfung?).
Die Geschäftsstelle der BRK-Allianz wird umgehend informieren, wenn ein Termin feststehen sollte. Sie können sich auch auf der Seite des Ausschusses über die Arbeit erkundigen:  www.ohchr.org/EN/HRBodies ...



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Vorprüfung Österreich:
Lesen Sie im nachstehenden Bericht von Christa Wurzinger, wie sich die Österreichische Zivilgesellschaft auf diesen Termin vorbereitet hat:

Eine NGO-Delegation unter Leitung der ÖAR (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) war Mitte April 2013 zum Vorprüfungstermin nach Genf gereist, um dem Komitee einen Einblick in die österreichische (Schief?)lage in Bezug auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu geben.

Die Staaten sind ja dazu verpflichtet, für ihre (in regelmäßigen Abständen stattfindenden) Prüfungstermine eine Regierungsdelegation zusammenzustellen. Über die Größe der Delegation entscheiden die Staaten selbst, allerdings versucht man in der Regel, ein möglichst breit gefächertes ExpertInnenteam zusammenzustellen. Dies ist insofern sinnvoll, als die etwa sechsstündige Prüfung hauptsächlich darin besteht, dass das Komitee gezielte und teilweise sehr konkrete und fachspezifische (in der sogenannten "List of Issues" - LOI enthaltene) Fragen stellt, die die Delegation zu beantworten hat. Um aber Fragen stellen zu können, die die österreichischen Probleme in der Umsetzung der Konvention auf den Punkt bringen, bedarf es einer gewissen Vorbereitung seitens des Komitees. Und genau hier kommt die Zivilgesellschaft in Form von NGOs ins Spiel.
Natürlich steht für die Vorbereitung einerseits der Staatenbericht zur Verfügung, den die Regierung abzuliefern hat. Andererseits, und laut dem für Österreich zuständigen Landesberichterstatter des Komitees noch wesentlicher, ist die Information seitens der Zivilgesellschaft. Dazu zählen der von der ÖAR zusammengestellte Zivilgesellschaftsbericht und der Bericht des Unabhängigen Monitoringausschusses, die Auskunft über die österreichspezifischen Mängel in der Umsetzung der UN-Konvention geben. Aber nicht nur das. Für NGOs gibt es außerdem die Möglichkeit, die Themen für die Prüfungsliste direkt zu beeinflussen, indem sie in unmittelbaren Austausch mit dem Komitee treten.

Für diesen direkten Austausch hatte die ÖAR eine NGO-Delegation koordiniert und ist gemeinsam mit VertreterInnen des Österreichischen Gehörlosenbundes, der Lebenshilfe Österreich und Selbstbestimmt Leben Österreich für zwei Tage nach Genf gereist. Als Vorbereitung des Zusammentreffens mit dem Komitee hat die ÖAR nochmals die wichtigsten Themen und konkreten Fragenvorschläge in einem 12seitigen englischsprachigen Dokument zusammengefasst ("Submission for the List of Issues"). Und gemeinsam ging es dann in die offiziellen UN-Räumlichkeiten zur Fragestunde. Denn ebenso, wie die Staatendelegation, musste (oder besser gesagt durfte) sich auch die NGO-Delegation einer intensiven Befragung durch das Komitee stellen. Eingeleitet wurde die Fragestunde durch ein gemeinsames Statement der NGOs zur österreichischen Problemlage. Die einzelnen Mitglieder des Komitees zeigten sich überaus interessiert und stellten zahlreiche Fragen, deren Beantwortung die einzelnen VertreterInnen der anwesenden Behindertenorganisationen übernahmen.

Unmittelbar nach diesem Treffen wurde die List of Issues – also die Liste der Themenschwerpunkte für die Staatenprüfung Österreichs - offiziell vom UN-Behindertenrechtsausschuss beschlossen. Erfreulicherweise spiegelt die Liste deutlich die Anliegen der österreichischen Zivilgesellschaft wider. Zahlreiche vorgebrachte Punkte (seien es vor Ort oder in den zuvor versandten ÖAR-Dokumenten diskutierte Themen) wurden vom Komitee angenommen und in die umfangreiche und akribisch erarbeitete Liste der Prüfungsschwerpunkte aufgenommen. Dabei handelt es sich unter anderem um Fragen nach genauen Statistiken zu Diskriminierungsfällen, zur Zahl von Kindern in Sonderschulen, arbeitsrelevante Daten, Budgetzuordnungen, etc. Des Weiteren wird auf alle relevanten Bereiche der UN-Konvention genauer eingegangen, u.a. auf Barrierefreiheit, Gesundheit, Selbstbestimmtes Leben, Monitoring und die Mehrfachdiskriminierung von Frauen und Kindern mit Behinderungen. Beachtenswert ist auch das strukturelle Eingehen auf die Frage nach einem konstruktiven und lösungsorientierten Umgang mit den Problemen, die sich aus der Kompetenzaufteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ergeben und die Betonung der menschen-rechtlichen Verantwortung aller Gebietskörperschaften. Alles in allem eine sehr umfassende und mehr als zufriedenstellende Prüfungsliste für Österreich! Info:  www.oear.or.at 

(Die Autorin, Christina Wurzinger, ist verantwortlich für europäisches und internationales Recht in der ÖAR)



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post 2015:
Der CRPD-Ausschuss hat eine Stellungnahme zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen in der post 2015 agenda zu "Disability and Development" angenommen:  www.ohchr.org/Documents/.../StatementInclusionPost2015.doc 



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"Recht auf Bildung":
Der UN-Menschenrechtsrat hat mit seiner diesjährigen Resolution dem Hochkommissariat einen Studienauftrag zum Thema "Right to Education" erteilt. Dies berichten die Monitoringstelle und andere Quellen. Verbände haben die Möglichkeit, das Hochkommissariat bei der Erstellung der Studie zu unterstützen, indem Sie bis zum 20. September 2013 (!) Informationen in englischer, französischer oder spanischer Sprache andie in den Unterlagen angegebenen Adresse schicken.

Die Monitoringstelle betont dazu, dass sich nicht um ein Parallelberichterstattungsverfahren handelt! Kritik an der eigenen Regierung sollte nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr geht es um offene Fragen der Auslegung und konkrete Probleme der Umsetzung. Für die Details siehe die konkrete Abfrage:  docs.google.com/file/d/0B6XUJ0SW4C68YzEtbElxMldIbWM/edit?pli=1  (ACHTUNG: Der Titel des Dokuments erscheint irreführend, da dort von "work and employment" gesprochen wird! Wenn man weiter liest, wird es aber deutlich, dass es um "" geht.) Die Studie wird voraussichtlich Ende 2013 als UN Dokument erscheinen und im Menschenrechtsrat im März 2014 vorgestellt.



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UPR-Nachfolgesitzung beim Menschenrechtsrat:
In der 24. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates am 19. September 2013, voraussichtlich von 15 bis 18 Uhr in Genf, wird besprochen, wie sich Deutschland zu den ausgesprochenen Empfehlungen vom 25. April verhalten will. Diese Empfehlungen wurden in einem sogenannten "Outcome" veröffentlicht. Die Empfehlungen zu "Behinderung" sind ab den laufenden Nummern 123.173 bis 123.178 zu finden. Derzeit liegt noch kein Schlussbericht Deutschlands dazu vor, welche Empfehlungen angenommen wurden und welche nicht. Die UPR-Deutschland-Seite beim Menschenrechtsrat mit allen offiziellen Texten finden Sie unter:  http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/Pages/DESession16.aspx 

Die Zivilgesellschaft kann hier auch kurz ein Statement abgeben. Die Geschäftsstelle der BRK-Allianz prüft gerade, ob dieses Statement auch durch eine/n Vertreter/in der International Disability Alliance (IDA) gehalten werden kann. Über  www.un.org/webcast/unhrc  kann das Geschehen in Netz live verfolgt werden.



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6. Konferenz der Vertragsstaaten:
In New York fand vom 17. bis 19. Juli 2013 die sechste Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt. Einen Kurzbericht von Marianne Schulze aus Österreich dazu lesen Sie unter  www.bizeps.or.at/news.php?nr=14203 



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Sonderbericht "Folter" auf Deutsch:
Am 1. Februar 2013 veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan E. Mendéz, einen Bericht über Missbrauch in Gesundheitseinrichtungen. Der Bericht, der bislang nur in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen veröffentlicht worden ist, liegt nun erstmals in deutscher Übersetzung vor. Die Monitoring-Stelle hat den Bericht mit einer Vorbemerkung im Wortlaut veröffentlicht:  www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/detailansicht.html... 

Die Darstellung des UN-Sonderberichterstatters ist wegen der strengen menschenrechtlichen Anforderungen an die psychiatrische Versorgung in Einrichtungen für die aktuelle Diskussion in Deutschland zu Psychiatrie und Maßregelvollzug von großer Bedeutung und hoher Aktualität. Der Sonderberichterstatter spricht sich für ein absolutes Verbot von jeglichen Zwangsmaßnahmen aus und empfiehlt den Staaten entsprechende gesetzliche Änderungen. Diese Position unterstreicht gegenüber allen Akteuren das Erfordernis, die psychiatrische Versorgung in Deutschland konsequent am Ziel der Freiwilligkeit auszurichten und eine darauf verpflichtete Psychiatriereform einzuleiten.



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Artikel 12 BRK:
Ein vom Deutschen Institut für Menschenrechte herausgegebener Sammelband umfasst Autorenbeiträge, die das deutsche Recht, seine Begründungen und seine Praxis im Licht des Artikels 12 der UN-Behindertenrechtskonvention (Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht) prüfen. Die Expertinnen und Experten blicken dabei auf menschenrechtssensible Bereiche, in denen die deutsche Rechtsordnung Menschen mit Behinderungen anders behandelt als nicht behinderte, und zeigen Handlungsbedarfe für Politik und Gesetzgebung auf. In einem Interview berichtet Herausgeber Valentin Aichele über dieses Buch:  www.institut-fuer-menschenrechte.de/.../die-un-brk-ist-ganz-entschieden-gegen-entmuendigung-und-fremdbestimmung.html 

Valentin Aichele (Hrsg.): Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention. Nomos Verlag 2013, 398 S., ISBN 978-3-8329-7153-3, 86,- €



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Urteil zu Behindertenwerkstätten in Australien:
Der oberste Gerichtshof von Australien hat einen Antrag des Bundesstaates abgewiesen, in dem ein Urteil des Australischen Bundesgerichtes angefochten wurde. Das Gericht entschied, dass ein Bewertungsinstrument zur Gehaltseinschätzung (Business Services Wage Assessment Tool, BSWAT) Menschen mit geistiger Behinderung diskriminiert. Diese Entscheidung ist ein Triumph für die Menschenrechte von Menschen mit geistiger Behinderung in Australien. Das Australische Bundesgericht hatte am 21. Dezember 2012 entschieden, dass der Australische Bundesstaat und die Behindertenwerkstätten (bekannt als Australische Behinderungsunternehmen; Australian Disability Enterprises, ADF) Gordon Prior und Michael Nojin, beide Menschen mit geistiger Behinderung, in der Einschätzung ihres Gehaltes diskriminierten. Das Gericht entschied, dass das Bewertungsinstrument zur Gehaltseinschätzung (BSWAT) rechtswidrig ist. Es befand die Kritik an dem Instrument als sehr überzeugend. Das Bewertungsinstrument senkte die Gehälter der Menschen mit geistiger Behinderung auf unfaire Art und war so konzipiert, dass es schlechte Gehaltsergebnisse erzielen musste.

Quelle: Pressemeldung des Nationalen Rates für Intellektuelle Behinderung (National Council on Intellectual Disability)  www.ncid.org.au/.../108-commonwealth-discriminates-against-people-with-intellectual-disability-high-court-rules  Übersetzung: Sibylle Kaczorek



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Petition - Einkommen:
Der Parallelbericht hat sich in Bezug auf die Umsetzung von Artikel 28 für eine einkommens- und vermögensunabhängige Eingliederungshilfe ausgesprochen. In den letzten Wochen hat die Petition von Constantin Grosch dazu mediale Wirkung gezeigt, u.a. in Spiegel-online, dem Deutschlandradio und dem NDR. Wer noch nicht unterzeichnet hat:  www.change.org/2600 



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Teilhabebericht:
Ende Juli hat die Bundesregierung den lange erwarteten Teilhabebericht mit 465 Seiten Umfang vorgelegt:
In einer Stellungnahme zu diesem Bericht betonte der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe, der Teilhabebericht mache deutlich, dass jetzt ein Bundesleistungsgesetz erforderlich sei, um die bisherige Eingliederungshilfe neu zu gestalten. Wer den Bericht noch nicht haben sollte: Er ist elektronisch erhältlich unter  www.bmas.de/.../teilhabebericht-2013.html 

oder als Bundestagsdrucksache unter  dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/144/1714476.pdf 

Eine Printversion kann über den BMAS-Broschürenservice ebenfalls bestellt werden.

Termine

 

2. bis 13. September 2013 in Genf: Zehnte Sitzung des CRPD-Ausschusses; u. a. Prüfung Österreichs

19. September 2013 in Genf: UPR-Nachfolgesitzung

20. September 2013: Abgabefrist für die Stellungnahmen "Right to Education"

23. September 2013 in New York: Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema "Disability and Development"

3. Dezember 2013: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

10. Dezember 2013: Internationaler Tag der Menschenrechte

Impressum

H.- Günter Heiden (v.i.S.d.P.), BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Gleichstellung und Menschenrechte Behinderter e.V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin, Tel.: +49-(0)30-436 4441, Fax: +49(0)30-436 4442
E-Mail: brk.allianz@googlemail.com Web:  www.brk-allianz.de 

 

 

 

Informationen der BRK – Allianz Ausgabe 7 - 2013

vom 30. April 2013

Status der Konvention (4/2013)

130 Staaten haben ratifiziert
155 Staaten haben unterzeichnet

Fakultativprotokoll

76 Staaten haben ratifiziert
91 Staaten haben unterzeichnet

Den jeweils aktuellen Stand können Sie einsehen unter  www.un.org/disabilities 

Aktuell - Extrabericht

25. April 2013: UPR-Prüfung Deutschlands vor dem UN-Menschenrechtsrat

Am 25. April 2013 von 9.00 bis 12.30 Uhr wurde Deutschland während der 16. UPR-Sitzung des UN-Menschenrechtsrates (Human Rights Council - HRC) überprüft. Für die BRK-Allianz haben Sprecherin Dr. Sigrid Arnade und Koordinator H.- Günter Heiden teilgenommen. An diesem Tag wurde mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) und der FORUM MENSCHENRECHTE (FM) in zwei Veranstaltungen kooperiert: vor und nach der Staatenprüfung.

Hintergrundgespräch vorher:
Vor der Staatenprüfung fand von 8.00 bis 9.00 Uhr ein Hintergrundgespräch im UN-Gebäude mit deutschen MedienvertreterInnen statt. Dabei wurde von der Direktorin des DIMR, Prof. Dr. Beate Rudolf, auch der Bereich Menschen mit Behinderungen (MmB) angesprochen, insbesondere der Wahlrechtsausschluss und Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen; ebenso Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlungen in Altenpflege und Psychiatrie.
Von Dr. Sigrid Arnade wurde die bislang fehlende Menschenrechtsperspektive in Deutschland in Sachen MmB betont. Ferner kritisierte sie den Kostenvorbehalt bei der Umsetzung der UN-BRK; sprach über Behinderung als Armutsrisiko sowie über Wahlrechtsausschlüsse und schulische Inklusion.

In der Presseberichterstattung zum 25. April (etwa dpa) wurden die Detailfragen zu Behinderung nicht erwähnt, sondern lediglich erwähnt, dass auch der Bereich von Menschen mit Behinderungen während der UPR-Prüfung zur Sprache gekommen sei.

Interaktiver Dialog - Staatenprüfung:
Die Delegation Deutschlands wurde von Markus Löning, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, geführt. Ferner war der ständige Vertreter Deutschlands in Genf, Hanns H. Schumacher, Mitglied der Delegation sowie Vertreter aus verschiedenen Bundesministerien. Nach dem Einführungsstatement von Markus Löning gab es insgesamt 97 Wortmeldungen der UN-Mitgliedsstaaten. Jeder Staat hatte 74 Sekunden Zeit und konnte darin seine Einschätzung des deutschen Berichts und seine Empfehlungen (Recommendations) einbringen. Zweimal konnte Markus Löning zwischendurch Stellung zu den Empfehlungen nehmen.

Generell fiel die Einschätzung Deutschlands durch die UN-Staaten positiv aus. Jedoch gab es durchgängig bei sehr vielen Staaten Empfehlungen zum Thema (struktureller) Rassismus, insbesondere am Beispiel des NSU-Prozesses, sowie zur Situation von MigrantInnen in Deutschland. Ferner waren die Themenkomplexe "Benachteiligungen von Frauen in der Arbeitswelt" und "Menschen mit Behinderungen" von Bedeutung. Dabei wurde vor allem begrüßt, dass Deutschland die BRK ratifiziert und einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung verabschiedet hat.

Hier ist eine kurze Wiedergabe der konkreten Empfehlungen der Staaten, die sich auf MmB beziehen und zum Teil auch Bestandteil des UPR-Berichts der BRK-Allianz waren:

Ecuador empfahl, die Programme für eine Verbesserung der sozialen Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen fortzusetzen.

Finnland empfahl, die Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu stärken.

Guatemala begrüßte Verbesserungen in der Situation psychiatrischer Einrichtungen in Deutschland.

Montenegro: Antwort von Löning in seinem Eingangsstatement auf eine vorab gestellte Frage von Montenegro: Die Steigerung der Inklusionsrate von Kindern mit Behinderungen in der allgemeinen Schule sei Bestandteil des NAP (entspricht Bericht der BRK-Allianz, Punkte 37 ff)

Österreich empfahl, bundesweit einen barrierefreien Zugang zu Einrichtungen, die Frauen mit Behinderungen nutzen können, wenn sie von Gewalt betroffen sind (entspricht Bericht der BRK-Allianz, Punkte 24-27); ebenso wurde empfohlen, effektiven Schutz und ein Beschwerdemanagement für MmB in spezialisierten Einrichtungen zu schaffen.

Peru empfahl, den Umfang der Arbeitslosigkeit von MmB zu senken (entspricht Bericht der BRK-Allianz, Punkt 47)

Spanien empfahl, das Konzept der "angemessenen Vorkehrungen" in der Umsetzung der UN-BRK zu konkretisieren, insbesondere auch hinsichtlich der Bedarfe von Kindern und Frauen mit Behinderungen (entspricht Bericht der BRK-Allianz, Punkt 11)

USA empfahl, die gesetzlichen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit für private Unternehmen, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen anbieten, auszuweiten (entspricht Bericht der BRK-Allianz, Punkt 16)

Ferner waren folgende Empfehlungen von Interesse:

Armenien und Großbritannien betonten die Bedeutung der Menschenrechtsbildung bereits von früher Kindheit an.

Chile empfahl, die Frauenrechte zu stärken, insbesondere von "vulnerable groups" (entspricht Bericht der BRK-Allianz, Punkte 24-27).

Paraguay empfahl, multiple Formen der Diskriminierung in Erziehung, Gesundheitswesen und Beschäftigung zu bekämpfen (entspricht Bericht der BRK-Allianz, Punkte 13-14).

Sehr viele Staaten empfahlen, die ICRMW, die Konvention über die Rechte der Wanderarbeiter zu ratifizieren (entspricht Bericht der BRK-Allianz, Punkt 12).

Wie geht es weiter? Die zusammengefassten Empfehlungen wurden am 29. April in einem "Outcome" veröffentlicht. Die Empfehlungen zu "Behinderung" sind auf der Seite 25 ab den laufenden Nummern 123.173 -123.178 zu finden. Die UPR-Deutschland-Seite mit allen offiziellen Texten finden Sie unter:  www.ohchr.org/~DESession16.aspx 

Hier ist ein OHCHR-Medienlink zur Anhörung von Deutschland:

 www.ohchr.org/~Highlights25April2013am.aspx 

Etwa im September 2013 wird Deutschland Stellung zu den Empfehlungen des Menschenrechtsrats nehmen (Annahme oder Ablehnung).

Im Oktober 2013 wird der Bericht mit den Stellungnahmen Deutschlands offiziell in der 17. Sitzung des Menschenrechtsrats angenommen.

Die nächste Prüfung Deutschlands wird voraussichtlich 2017 stattfinden.

Side-Event nach der Staatenprüfung:
Von 13 bis 14.15 Uhr fand in einem anderen Saal des UN-Gebäudes eine Veranstaltung der drei deutschen Organisationen unter der Leitung des FORUM MENSCHENRECHTE statt, auf denen sich Markus Löning und Botschafter Schumacher den Einschätzungen von FM, DIMR und BRK-Allianz zum Verlauf der Staatenprüfung stellten. Weitere 40 Teilnehmende aus NGOs weltweit waren anwesend.

Dr. Sigrid Arnade stellte ihrer Einschätzung der Staatenprüfung zunächst allgemeine Aspekte voran:
strukturelle Umsetzung, prozessuale Umsetzung und Einschätzung der fehlenden MR-Perspektive sowie des NAP. Sie würdigte insbesondere die Empfehlungen von Spanien und der USA und nahm Bezug auf den immer noch existierenden Wahlrechtsausschluss.
Ellen Walker von der International Disability Alliance hob hervor, dass die Empfehlungen der Staaten zum Bereich Behinderung wie in einer "Momentaufnahme" die Probleme der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland beschrieben hätten.
Prof. Dr. Beate Rudolf betonte, dass in der Frage der Gewalt gegenüber behinderten Frauen barrierefreie Beratungsstellen erforderlich seien. Außerdem sollten alle Gesetze im Lichte der UN-BRK, etwa auch der Wahlrechtsausschluss, überprüft werden.

Auf die Frage von H.- Günter Heiden an Markus Löning zum automatischen Wahlrechtsausschluss von bestimmten MmB, betonte Löning, dass dies seiner Meinung nach nicht sein dürfe. Er fügte hinzu, dass dieser Aspekt ja von der Bundesregierung geprüft werde.

Auf die Bitte von Dr. Sigrid Arnade, zu den von ihr angesprochenen behindertenpolitischen Fragestellungen zu antworten, gab Löning zu, dass er sich in diesem Bereich nicht auskenne und zum NAP die Stellungnahme des Ministeriums verlesen habe. Er wolle aber ins Gespräch kommen. Daraufhin wurde ihm eine Schattenübersetzung überreicht und im Nachgang zur Veranstaltung weitere Informationen zur UN-BRK per E-Mail übersandt.

Einschätzung:
Hat sich nun das Engagement der BRK-Allianz im UPR-Prozess gelohnt? Unserer Einschätzung nach schon. Wenn man bedenkt, in welchem Umfang Stellungnahme zu allen unterschiedlichen Menschenrechtsfragen eingereicht wurden, so kristallierten sich die Bereiche "Rassismus/Migration", sowie "Gleichstellung von Frau und Mann", sowie "Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" heraus. Es war dabei einerseits von Vorteil, dass von Seiten der BRK-Allianz zusätzliche Informationen an die Botschaften der UN-Mitgliedsstaaten übersandt wurden und dass andererseits durch eine persönliche Präsenz der Aspekt von MmB im Gesamtdiskurs der Menschenrechte sichtbarer gemacht wurde. Gleichwohl sind auf internationaler wie auf nationaler Ebene noch gewaltige Anstrengungen erforderlich, um "Behinderung" als Menschenrechtsthema noch deutlicher herauszustellen. Immerhin hat die international agierende Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" in New York jetzt aktuell eine neue Abteilung "Disability Rights" ins Leben gerufen (vgl. dazu  www.hrw.org/disability ). Dies könnte auch für Amnesty oder Pro Asyl ein Vorbild sein.

Ferner hat auch der Protest der Geschäftsstelle der BRK-Allianz gegenüber dem HRC Wirkung gezeigt, nachdem in der offiziellen Summary vom 8. März 2013 zu den Eingaben der Zivilgesellschaft die Eingabe der BRK-Allianz fälschlicherweise nicht aufgeführt war. In einem "Corrigendum" des HRC vom 9. April wurde die JS4 (Joint Submission 4) der CRPD-Alliance nachträglich veröffentlicht und auf Inhalte unserer Submission hingewiesen.

HGH

Medienlinks - kobinet:

 www.kobinet-nachrichten.org/~/Diskriminierungen-Behinderter-beim-Menschenrechtsrat-zur-Sprache-bringen.htm (Auftakt) 

 www.kobinet-nachrichten.org/~/Deutschland-zur-Barrierefreiheit-im-privaten-Sektor-ermahnt.htm  (Empfehlung USA)

 www.kobinet-nachrichten.org/~/Großer-Handlungsbedarf-in-Deutschland.htm  (PM DIMR)

 www.kobinet-nachrichten.org/~/Nachlese-zur-Sitzung-des-Menschenrechtsrats.htm  (Nachlese)

UPR-Berichte: Staatenbericht:  www.auswaertiges-amt.de/~/130123-UPRBericht.pdf 

Parallelberichte:  www.forum-menschenrechte.de/~/121002_UPR2013_germany_NGO-submission_FMR.pdf  und  www.brk-allianz.de 

DIMR:  www.institut-fuer-menschenrechte.de/~/upr-deutschland-2013.html 

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HRC fordert Ende der Zwangsbehandlungen

In der Märzsitzung des Menschenrechtsrats hat der Sonderbotschafter gegen Folter, Juan Mendez, seinen jüngsten Bericht präsentiert. Vor allem in Bezug auf die Behandlung von Menschen mit Behinderungen in Gesundheitseinrichtungen stellt er darin einige Grundsätze fest.
Laut Mendez ist es inakzeptabel, wenn Ärztinnen und Ärzte psychiatrische Behandlungen gegen den Willen von Menschen durchsetzen wollen. Gesetzliche (Schutz-)Bestimmungen sollten laut Mendez entsprechend erweitert bzw. adaptiert werden, um die Wichtigkeit der Zustimmung von Patientinnen und Patienten klar herauszuarbeiten. Jede Form von separater Unterbringung oder anderer Abschottung sollte unverzüglich verboten werden, auch in psychiatrischen Einrichtungen. Mendez betont, dass die psychiatrische Gesundheitsversorgung sich an den Prinzipien der Freiwilligkeit und Gemeindenähe orientieren sollte und nicht an Zwangsbehandlungen in Krankenhäusern.
Der Bericht des Sonderbotschafters wurde unter reger Beteiligung der internationalen Zivilgesellschaft erstellt.

(Text: Marianne Schulze, bizeps vom 12. April 2013)



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Termine

17. bis 19. Juli 2013 in New York: 6. Konferenz der States Parties, Thema: "Ensuring adequate standard of living: empowerment and participation of persons with disabilities within the framework of the CRPD".

2. bis 13. September 2013 in Genf: Zehnte Sitzung des CRPD-Ausschusses; u.a. Prüfung Österreichs

23. September 2013 in New York: Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema "Disability and Development"

Impressum

H.- Günter Heiden (v.i.S.d.P.), BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Gleichstellung und Menschenrechte Behinderter e.V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin, Tel.: +49-(0)30-436 4441, Fax: +49(0)30-436 4442
E-Mail: brk.allianz@googlemail.com Web:  www.brk-allianz.de