Statut der BRK-Allianz

Organisationen der Zivilgesellschaft in Deutschland haben sich zu einer Allianz für einen „Koordinierten Parallelbericht“ zusammengeschlossen. Sie sehen sich in der Verpflichtung, bestehende Menschenrechtsverletzungen an Kindern, Frauen und Männern mit Behinderungen in Deutschland aufzuzeigen, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern" (Art. 1 Behindertenrechtskonvention).

Die BRK-Allianz wirkt in dem Verfahren der Staatenberichtsprüfung mit, insbesondere übermittelt sie rechtzeitig einen gemeinsamen Bericht (einen so genannten „Koordinierten Parallelbericht“) an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Grundlage für die Zusammenarbeit der BRK-Allianz bildet das nachstehende Statut.

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