Informationen der BRK – Allianz Ausgabe 8 - 2013

vom 28. August 2013

Status der Konvention (8/2013)

133 Staaten haben ratifiziert
156 Staaten haben unterzeichnet

Fakultativprotokoll

77 Staaten haben ratifiziert
91 Staaten haben unterzeichnet

Den jeweils aktuellen Stand können Sie einsehen unter  www.un.org/disablities/latest  und nach Nationalstaaten von A-Z aufgelistet unter  www.un.org/disabilities 

Aktuell

 

Übersetzung/Formate des Parallelberichts:
Die englische Übersetzung des Parallelberichtes ist in der Rohfassung fertig und wird gerade von Douglas und Huw Ross auf Konsistenz und Fachausdrücke geprüft. Die fertige Endfassung wird danach allen Allianz-Mitgliedern per mail übersandt, auf die Allianz-Homepage gestellt und in elektronischer Form sowie in einer festgelegten Anzahl von Printversionen dem CRPD-Ausschuss in Genf übersandt.
- Die Übersetzung der Kurzfassung des Parallelberichts in Leichte Sprache ist ebenfalls in einer Rohfassung bereits fertig und muss noch geprüft werden. Auch sie wird dann versandt und auf der Allianz-Seite veröffentlicht.
Die Kurzfassung in Gebärdensprach-Clips gibt es auch schon auf der Seite der Aktion Mensch und in Kürze auf der Allianz-Seite:  www.aktion-mensch.de/inklusion/parallelbericht/... 

Nutzung des Parallelberichts:
Am Montag, den 2. September beginnt die 10. Sitzung des Fachausschusses, in der unter anderem die Berichte von Österreich und Australien geprüft werden. Die öffentlichen Sitzungsteile können im UN-Webcast live verfolgt werden unter  www.treatybodywebcast.org 
Interessierte an der Prüfung Österreichs können diese am 2. September 2013 von 15 bis 18 Uhr und am 3. September von 10 bis 13 LIVE miterleben.

Ferner werden die Terminierungen für die weiteren vorliegenden Staatenberichte im Jahr 2014 erfolgen. Es wird sich dann herausstellen, ob mit der Staatenprüfung Deutschlands im Jahr 2014 begonnen wird. (April 2014: Vorprüfung? - September 2014: Hauptprüfung?).
Die Geschäftsstelle der BRK-Allianz wird umgehend informieren, wenn ein Termin feststehen sollte. Sie können sich auch auf der Seite des Ausschusses über die Arbeit erkundigen:  www.ohchr.org/EN/HRBodies ...



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Vorprüfung Österreich:
Lesen Sie im nachstehenden Bericht von Christa Wurzinger, wie sich die Österreichische Zivilgesellschaft auf diesen Termin vorbereitet hat:

Eine NGO-Delegation unter Leitung der ÖAR (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) war Mitte April 2013 zum Vorprüfungstermin nach Genf gereist, um dem Komitee einen Einblick in die österreichische (Schief?)lage in Bezug auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu geben.

Die Staaten sind ja dazu verpflichtet, für ihre (in regelmäßigen Abständen stattfindenden) Prüfungstermine eine Regierungsdelegation zusammenzustellen. Über die Größe der Delegation entscheiden die Staaten selbst, allerdings versucht man in der Regel, ein möglichst breit gefächertes ExpertInnenteam zusammenzustellen. Dies ist insofern sinnvoll, als die etwa sechsstündige Prüfung hauptsächlich darin besteht, dass das Komitee gezielte und teilweise sehr konkrete und fachspezifische (in der sogenannten "List of Issues" - LOI enthaltene) Fragen stellt, die die Delegation zu beantworten hat. Um aber Fragen stellen zu können, die die österreichischen Probleme in der Umsetzung der Konvention auf den Punkt bringen, bedarf es einer gewissen Vorbereitung seitens des Komitees. Und genau hier kommt die Zivilgesellschaft in Form von NGOs ins Spiel.
Natürlich steht für die Vorbereitung einerseits der Staatenbericht zur Verfügung, den die Regierung abzuliefern hat. Andererseits, und laut dem für Österreich zuständigen Landesberichterstatter des Komitees noch wesentlicher, ist die Information seitens der Zivilgesellschaft. Dazu zählen der von der ÖAR zusammengestellte Zivilgesellschaftsbericht und der Bericht des Unabhängigen Monitoringausschusses, die Auskunft über die österreichspezifischen Mängel in der Umsetzung der UN-Konvention geben. Aber nicht nur das. Für NGOs gibt es außerdem die Möglichkeit, die Themen für die Prüfungsliste direkt zu beeinflussen, indem sie in unmittelbaren Austausch mit dem Komitee treten.

Für diesen direkten Austausch hatte die ÖAR eine NGO-Delegation koordiniert und ist gemeinsam mit VertreterInnen des Österreichischen Gehörlosenbundes, der Lebenshilfe Österreich und Selbstbestimmt Leben Österreich für zwei Tage nach Genf gereist. Als Vorbereitung des Zusammentreffens mit dem Komitee hat die ÖAR nochmals die wichtigsten Themen und konkreten Fragenvorschläge in einem 12seitigen englischsprachigen Dokument zusammengefasst ("Submission for the List of Issues"). Und gemeinsam ging es dann in die offiziellen UN-Räumlichkeiten zur Fragestunde. Denn ebenso, wie die Staatendelegation, musste (oder besser gesagt durfte) sich auch die NGO-Delegation einer intensiven Befragung durch das Komitee stellen. Eingeleitet wurde die Fragestunde durch ein gemeinsames Statement der NGOs zur österreichischen Problemlage. Die einzelnen Mitglieder des Komitees zeigten sich überaus interessiert und stellten zahlreiche Fragen, deren Beantwortung die einzelnen VertreterInnen der anwesenden Behindertenorganisationen übernahmen.

Unmittelbar nach diesem Treffen wurde die List of Issues – also die Liste der Themenschwerpunkte für die Staatenprüfung Österreichs - offiziell vom UN-Behindertenrechtsausschuss beschlossen. Erfreulicherweise spiegelt die Liste deutlich die Anliegen der österreichischen Zivilgesellschaft wider. Zahlreiche vorgebrachte Punkte (seien es vor Ort oder in den zuvor versandten ÖAR-Dokumenten diskutierte Themen) wurden vom Komitee angenommen und in die umfangreiche und akribisch erarbeitete Liste der Prüfungsschwerpunkte aufgenommen. Dabei handelt es sich unter anderem um Fragen nach genauen Statistiken zu Diskriminierungsfällen, zur Zahl von Kindern in Sonderschulen, arbeitsrelevante Daten, Budgetzuordnungen, etc. Des Weiteren wird auf alle relevanten Bereiche der UN-Konvention genauer eingegangen, u.a. auf Barrierefreiheit, Gesundheit, Selbstbestimmtes Leben, Monitoring und die Mehrfachdiskriminierung von Frauen und Kindern mit Behinderungen. Beachtenswert ist auch das strukturelle Eingehen auf die Frage nach einem konstruktiven und lösungsorientierten Umgang mit den Problemen, die sich aus der Kompetenzaufteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ergeben und die Betonung der menschen-rechtlichen Verantwortung aller Gebietskörperschaften. Alles in allem eine sehr umfassende und mehr als zufriedenstellende Prüfungsliste für Österreich! Info:  www.oear.or.at 

(Die Autorin, Christina Wurzinger, ist verantwortlich für europäisches und internationales Recht in der ÖAR)



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post 2015:
Der CRPD-Ausschuss hat eine Stellungnahme zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen in der post 2015 agenda zu "Disability and Development" angenommen:  www.ohchr.org/Documents/.../StatementInclusionPost2015.doc 



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"Recht auf Bildung":
Der UN-Menschenrechtsrat hat mit seiner diesjährigen Resolution dem Hochkommissariat einen Studienauftrag zum Thema "Right to Education" erteilt. Dies berichten die Monitoringstelle und andere Quellen. Verbände haben die Möglichkeit, das Hochkommissariat bei der Erstellung der Studie zu unterstützen, indem Sie bis zum 20. September 2013 (!) Informationen in englischer, französischer oder spanischer Sprache andie in den Unterlagen angegebenen Adresse schicken.

Die Monitoringstelle betont dazu, dass sich nicht um ein Parallelberichterstattungsverfahren handelt! Kritik an der eigenen Regierung sollte nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr geht es um offene Fragen der Auslegung und konkrete Probleme der Umsetzung. Für die Details siehe die konkrete Abfrage:  docs.google.com/file/d/0B6XUJ0SW4C68YzEtbElxMldIbWM/edit?pli=1  (ACHTUNG: Der Titel des Dokuments erscheint irreführend, da dort von "work and employment" gesprochen wird! Wenn man weiter liest, wird es aber deutlich, dass es um "" geht.) Die Studie wird voraussichtlich Ende 2013 als UN Dokument erscheinen und im Menschenrechtsrat im März 2014 vorgestellt.



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UPR-Nachfolgesitzung beim Menschenrechtsrat:
In der 24. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates am 19. September 2013, voraussichtlich von 15 bis 18 Uhr in Genf, wird besprochen, wie sich Deutschland zu den ausgesprochenen Empfehlungen vom 25. April verhalten will. Diese Empfehlungen wurden in einem sogenannten "Outcome" veröffentlicht. Die Empfehlungen zu "Behinderung" sind ab den laufenden Nummern 123.173 bis 123.178 zu finden. Derzeit liegt noch kein Schlussbericht Deutschlands dazu vor, welche Empfehlungen angenommen wurden und welche nicht. Die UPR-Deutschland-Seite beim Menschenrechtsrat mit allen offiziellen Texten finden Sie unter:  http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/Pages/DESession16.aspx 

Die Zivilgesellschaft kann hier auch kurz ein Statement abgeben. Die Geschäftsstelle der BRK-Allianz prüft gerade, ob dieses Statement auch durch eine/n Vertreter/in der International Disability Alliance (IDA) gehalten werden kann. Über  www.un.org/webcast/unhrc  kann das Geschehen in Netz live verfolgt werden.



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6. Konferenz der Vertragsstaaten:
In New York fand vom 17. bis 19. Juli 2013 die sechste Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt. Einen Kurzbericht von Marianne Schulze aus Österreich dazu lesen Sie unter  www.bizeps.or.at/news.php?nr=14203 



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Sonderbericht "Folter" auf Deutsch:
Am 1. Februar 2013 veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan E. Mendéz, einen Bericht über Missbrauch in Gesundheitseinrichtungen. Der Bericht, der bislang nur in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen veröffentlicht worden ist, liegt nun erstmals in deutscher Übersetzung vor. Die Monitoring-Stelle hat den Bericht mit einer Vorbemerkung im Wortlaut veröffentlicht:  www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/detailansicht.html... 

Die Darstellung des UN-Sonderberichterstatters ist wegen der strengen menschenrechtlichen Anforderungen an die psychiatrische Versorgung in Einrichtungen für die aktuelle Diskussion in Deutschland zu Psychiatrie und Maßregelvollzug von großer Bedeutung und hoher Aktualität. Der Sonderberichterstatter spricht sich für ein absolutes Verbot von jeglichen Zwangsmaßnahmen aus und empfiehlt den Staaten entsprechende gesetzliche Änderungen. Diese Position unterstreicht gegenüber allen Akteuren das Erfordernis, die psychiatrische Versorgung in Deutschland konsequent am Ziel der Freiwilligkeit auszurichten und eine darauf verpflichtete Psychiatriereform einzuleiten.



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Artikel 12 BRK:
Ein vom Deutschen Institut für Menschenrechte herausgegebener Sammelband umfasst Autorenbeiträge, die das deutsche Recht, seine Begründungen und seine Praxis im Licht des Artikels 12 der UN-Behindertenrechtskonvention (Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht) prüfen. Die Expertinnen und Experten blicken dabei auf menschenrechtssensible Bereiche, in denen die deutsche Rechtsordnung Menschen mit Behinderungen anders behandelt als nicht behinderte, und zeigen Handlungsbedarfe für Politik und Gesetzgebung auf. In einem Interview berichtet Herausgeber Valentin Aichele über dieses Buch:  www.institut-fuer-menschenrechte.de/.../die-un-brk-ist-ganz-entschieden-gegen-entmuendigung-und-fremdbestimmung.html 

Valentin Aichele (Hrsg.): Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention. Nomos Verlag 2013, 398 S., ISBN 978-3-8329-7153-3, 86,- €



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Urteil zu Behindertenwerkstätten in Australien:
Der oberste Gerichtshof von Australien hat einen Antrag des Bundesstaates abgewiesen, in dem ein Urteil des Australischen Bundesgerichtes angefochten wurde. Das Gericht entschied, dass ein Bewertungsinstrument zur Gehaltseinschätzung (Business Services Wage Assessment Tool, BSWAT) Menschen mit geistiger Behinderung diskriminiert. Diese Entscheidung ist ein Triumph für die Menschenrechte von Menschen mit geistiger Behinderung in Australien. Das Australische Bundesgericht hatte am 21. Dezember 2012 entschieden, dass der Australische Bundesstaat und die Behindertenwerkstätten (bekannt als Australische Behinderungsunternehmen; Australian Disability Enterprises, ADF) Gordon Prior und Michael Nojin, beide Menschen mit geistiger Behinderung, in der Einschätzung ihres Gehaltes diskriminierten. Das Gericht entschied, dass das Bewertungsinstrument zur Gehaltseinschätzung (BSWAT) rechtswidrig ist. Es befand die Kritik an dem Instrument als sehr überzeugend. Das Bewertungsinstrument senkte die Gehälter der Menschen mit geistiger Behinderung auf unfaire Art und war so konzipiert, dass es schlechte Gehaltsergebnisse erzielen musste.

Quelle: Pressemeldung des Nationalen Rates für Intellektuelle Behinderung (National Council on Intellectual Disability)  www.ncid.org.au/.../108-commonwealth-discriminates-against-people-with-intellectual-disability-high-court-rules  Übersetzung: Sibylle Kaczorek



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Petition - Einkommen:
Der Parallelbericht hat sich in Bezug auf die Umsetzung von Artikel 28 für eine einkommens- und vermögensunabhängige Eingliederungshilfe ausgesprochen. In den letzten Wochen hat die Petition von Constantin Grosch dazu mediale Wirkung gezeigt, u.a. in Spiegel-online, dem Deutschlandradio und dem NDR. Wer noch nicht unterzeichnet hat:  www.change.org/2600 



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Teilhabebericht:
Ende Juli hat die Bundesregierung den lange erwarteten Teilhabebericht mit 465 Seiten Umfang vorgelegt:
In einer Stellungnahme zu diesem Bericht betonte der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe, der Teilhabebericht mache deutlich, dass jetzt ein Bundesleistungsgesetz erforderlich sei, um die bisherige Eingliederungshilfe neu zu gestalten. Wer den Bericht noch nicht haben sollte: Er ist elektronisch erhältlich unter  www.bmas.de/.../teilhabebericht-2013.html 

oder als Bundestagsdrucksache unter  dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/144/1714476.pdf 

Eine Printversion kann über den BMAS-Broschürenservice ebenfalls bestellt werden.

Termine

 

2. bis 13. September 2013 in Genf: Zehnte Sitzung des CRPD-Ausschusses; u. a. Prüfung Österreichs

19. September 2013 in Genf: UPR-Nachfolgesitzung

20. September 2013: Abgabefrist für die Stellungnahmen "Right to Education"

23. September 2013 in New York: Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema "Disability and Development"

3. Dezember 2013: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

10. Dezember 2013: Internationaler Tag der Menschenrechte

Impressum

H.- Günter Heiden (v.i.S.d.P.), BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Gleichstellung und Menschenrechte Behinderter e.V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin, Tel.: +49-(0)30-436 4441, Fax: +49(0)30-436 4442
E-Mail: brk.allianz@googlemail.com Web:  www.brk-allianz.de